Chalet La Verne

Chalet La Verne

Mietbedingungen

Diese Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags, sobald Sie Ihre Buchung vornehmen.

1. Benutzung des Chalets

Das Chalet ist ein Nichtraucherbereich und Haustiere sind nicht gestattet.

2. Buchung und Zahlung

Die Buchung ist wirksam, sobald 30% des angegebenen Tarifes, in Schweizer Franken (CHF), per Banküberweisung bezahlt wurden. Das Soll muss mindestens 60 Tage vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts überwiesen worden sein. Der Eigentümer behält das Recht, die Buchung als storniert zu betrachten, wenn die  Zahlung vor dem vorgesehenen Datum nicht überwiesen worden ist.

3. Annullierung wegen des Mieters

Annullierungen wegen des Mieters benötigen immer eine schriftliche Form.
Im Falle einer Annullierung, mehr als 60 Tage vor dem Aufenthaltsanfang, wird die Gesamtsumme dem Mieter erstattet.
Im Falle einer Annullierung, 60 bis 31 Tage vor dem Aufenthaltsanfang, wird 50% der Gesamtsumme dem Mieter erstattet.
Im Falle einer Annullierung, 30 bis 7 Tage vor dem Aufenthaltsanfang, wird 20% der Gesamtsumme dem Mieter erstattet.
Im Falle einer Annullierung, weniger als 7 Tage vor dem Aufenthaltsanfang, wird dem Mieter kein Betrag erstattet.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters nach Mietbeginn erfolgt keine Kostenerstattung.
COVID-19:
Zurzeit sind die Annullationsbedingungen wie folgt:

  • Im Falle einer Stornierung 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 100% der Gebühren rückerstattet.
  • Im Falle einer Stornierung 7-13 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 50% der Gebühren rückerstattet.

Diese Form der Rückerstattung ist an eine der folgenden Bedingungen gekoppelt:

  • Die Schweiz oder das Herkunftsland des Mieters wurde von
    staatlicher Seite als rote Zone eingestuft.
  • Ein Mitglied der Mietergruppe kann ein ärztliches Attest betreffend
    Covid-19 vorweisen.

4. Annullierung wegen des Eigentümers

Im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Annullierung wegen des Eigentümers, die auf von dem Eigentümer nicht abhängigen Umständen zurückzuführen ist (zum Beispiel im Falle eines Brandes vor Aufenthaltsbeginn), wird die Gesamtsumme dem Mieter erstattet und der Eigentümer ist zu keiner Entschädigung gegenüber dem Kunden verpflichtet.

5. An- und Abreise

Die Vermietungen erfolgen auf der Basis eines Wochentarifes, von Samstag bis Samstag. Der Eigentümer empfängt den Mieter und händigt ihm die Schlüssel aus.
Der Eigentümer macht ein Wohnungsabnahmeprotokoll bei der Anreise (zwischen 16 und 18Uhr) und bei der Abreise (zwischen 9 und 10Uhr). Bei einer Verspätung bei der Anreise kontaktiert der Mieter möglichst rasch den Eigentümer.

6. Kaution Schaden

Bei Anreise wird eine Kaution eingenommen (siehe Tarife online). Die Kaution wird am Aufenthaltsende zurückerstattet, nach Bestandaufnahme, Einschätzung etwaiger Schäden (Beschädigung, fehlende Gegenstände) und Abzug der Aufenthaltskosten (siehe Abschnitt 7).

7. Aufenthaltskosten

Folgende Kosten (in CHF) sind in der Miete nicht inbegriffen und werden bei der  Abreise von der Kaution abgezogen:

  • Kurtaxe: gemäss Tarif Nendaz Tourisme
  • Strom: gemäss Verbrauch, nach Ablesung des Zählers mit dem Kunden
  • Holz: 22.-/Kiste
  • Bettwäsche: 20.-/Person (mit vorheriger Reservierung)
  • Reinigung: keine Reinigungskosten werden einkassiert, wenn das Chalet im gleichen Sauberkeitszustand wie bei der Anreise überreicht wird. Im umgekehrten Fall werden Reinigungskosten einkassiert.

COVID-19:
Zurzeit wird die Reinigung und Desinfektion von einer Reinigungsfirma ausgeführt. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters

8. Verantwortlichkeit des Mieters während des Aufenthaltes

Bei der Abreise muss der Mieter das Chalet in einem korrekten Zustand lassen, wie er es bei der Anreise gefunden hat. Die Küchengeräte müssen gewaschen und in die Schränke eingeräumt sein. Die Mülleimer müssen geleert sein und der Müll in den Mülltonnen entsorgt worden sein. Im Fall von Verlust, Aufbrechen oder Beschädigung muss der Mieter den Eigentümer informieren.

Bei Gewitter ist das Parkieren unter den Lerchen untersagt (aufgrund von herabstürzenden Ästen könnten Schäden entstehen).

9. Verantwortlichkeit des Eigentümers während des Aufenthaltes

Der Eigentümer garantiert den einwandfreien Zustand der Örtlichkeiten bei der Anreise, inbegriffen die Einrichtung und die Ausrüstung, wie sie auf der Internetseite beschrieben wird. Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle von Personen in dem Chalet, ausser wenn der Unfall durch die Fahrlässigkeit des Eigentümers direkt hervorgerufen wurde. Der Eigentümer haftet nicht für Lärm oder Störungen externer Quellen oder die ausser seiner Kontrolle liegt. Der Eigentümer haftet nicht für das Nichtfunktionieren von elektrischen oder mechanischen Geräten (TV, Boiler, usw.) und für das Nichtfunktionieren von kommunalen Diensten wie Wasser und Strom. Sollte ein Gerät nicht gut funktionieren, muss der Mieter sofort den Eigentümer darüber informieren, der die nötigen Reparaturen ausführen lassen wird. Der Eigentümer haftet nicht für den Verlust, Verstoss oder Verspätung, die auf von dem Eigentümer nicht abhängigen Umständen zurückführen wie zum Beispiel Explosionen, Naturgeschehnisse (Sturm, usw.), Naturkatastrophen (Überschwemmung, usw.), Brand oder Unfall, Krieg oder Kriegsgefahr, Zivilgefahr, Stadtrastbeschlüsse, Beschlüsse auf staatlicher oder lokaler Ebene, Streik oder Arbeitskampfmassnahmen. Sollte ein solches Ereignis eintreten wird der Eigentümer eine Entschädigung für Aufenthaltsunterbrechung im Verhältnis zu der Anzahl von nicht benutzten Tagen bezahlen.

10. Gericht

Der Mietvertrag beruht auf den Bedingungen, die in diesem Dokument beschrieben sind. Etwaige Diskrepanz oder Uneinigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren werden gemeinsam beschlossen. Wenn es nicht möglich ist, wird die Streitfrage zwischen dem Eigentümer und dem Mieter von den Schweizerischen Gerichten geregelt.